Mit der Klasse A fährst du Krafträder – auch mit Beiwagen – ab 50 cm³ Hubraum oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Auch dreirädrige motorisierte Fahrzeuge sind dabei.

Die Voraussetzungen sind klar. Man muss mindestens 24 Jahre alt sein oder seit zwei Jahren einen Führerschein der Klasse A2 besitzen – dann kann man den "richtigen" Motorradführerschein auch schon ab einem Alter von 20 Jahren machen. Darüber hinaus brauchst du natürlich einen bestandenen Sehtest und einen Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs.

Lust auf Motorrad fahren? Dann nichts wie hin zur Fahrstation, anmelden, Fahrstunde vereinbaren und loslegen.

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Wer?

Du bist 24 Jahre (oder 20 Jahre und hast eine Fahrerlaubnis Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren)

Wie?

In der Regel ist kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen notwendig

Was?

A1, A2, AM und Mofa

Weitere Klassen im Überblick

A1 – Für junge Motorradfans

Wenn du noch nicht 18 bist, aber trotzdem Motorrad fahren willst.

Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
AM und Mofa

Mit diesem Führerschein kannst du Motorräder bis zu 125 ccm fahren und eine maximale Motorleistung von 11 kW besitzen. Darüber hinaus darfst du auch auf dreirädrigen Gefährten die Straßen befahren, sofern deren Räder symmetrisch angeordnet sind und nicht schneller als 45 km/h fahren können. Ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs sind natürlich Voraussetzung.

A2 – Volljährig? Ab jetzt schneller unterwegs

Für schnellere Motorräder ab dem 18. Geburtstag.

Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
A1, AM und Mofa

Ab dem 18. Geburtstag kannst du schneller sein – wenn du nach dem A1-Führerschein jetzt die Fahrerlaubnis der Klasse A2 erwirbst. Damit kannst du dann mit bis zu 48 PS durch die Gegend brausen – wer noch schneller sein will, benötigt die Fahrerlaubnis der Klasse A. Es ist auch möglich, einen Direkteinstieg in die Klasse A2 zu wagen, ohne vorher den A1-Führerschein gemacht zu haben. Obligatorische Voraussetzungen neben der Volljährigkeit: Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs.

AM – Mit dem Roller unterwegs

Der klassische Rollerführerschein für die motorisierte Fortbewegung.

Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
Mofa

Mit diesem Führerschein darfst du zwei-, drei- und vierrädrige Krafträder fahren, sofern die maximale Geschwindigkeit nicht höher als 45 km/h ist und der Hubraum nicht größer als 50 ccm ist. Das Mindestalter in NRW beträgt 16 Jahre und selbstverständlich sind ein bestandener Sehtest sowie das nachgewiesene Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses Bedingung für den Erwerb des Führerscheins.

Mofa – Für die jüngsten motorisierten Verkehrsteilnehmer

Wer bereits vor dem 16. Geburtstag motorisiert unterwegs sein will, fährt Mofa.

Mindestalter:
15 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
keine

Folgende Bedingungen gelten für dein Mofa:

  • nicht mehr als 50 ccm Hubraum
  • Maximalgeschwindigkeit nicht schneller als 25 km/h
  • nur ein Sitzplatz darf verwendet werden
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